TOBIAS MAIER

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
tiefenpsychologisch fundiert

Information für gesetzlich Versicherte

Um ihren gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag erfüllen zu können, übernehmen Gesetzliche Krankenkassen, außer AOK, in der Regel die Kosten für die Psychotherapie in einer Privatpraxis, wenn eine besondere Dringlichkeit festgestellt wird und gleichzeitig nachgewiesen werden kann, dass die Wartezeiten in vertragsärztlichen- oder vertragspsychotherapeutischen Praxen unzumutbar lange ist. Was unzumutbar lange bedeutet, muss im Einzelfall geklärt werden. Auch die Anzahl der Nachweise über lange Wartezeiten fällt von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich aus, muss also ebenso im Einzelfall geklärt werden. Am besten informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, wann die Voraussetzungen einer Kostenübernahme in einer Privatpraxis erfüllt sind.